Die Kleinunternehmerschaft ist ein Rechtsinstitut aus dem Umsatzsteuerrecht (Mehrwertsteuer). Wenn Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bestimmte Umsatzgrenzen nicht überschreiten, können sie als Kleinunternehmer behandelt werden (Wahlrecht). Im Ergebnis schulden diese Unternehmer dann nicht die Umsatzsteuer, die in ihren Brutto-Umsätzen enthalten ist, haben aber auch keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug.
Die Kleinunternehmerschaft ist bei Existenzgründern wirtschaftlich von Nachteil, wenn diese zu Beginn ihrer Unternehmereigenschaft hohe Investitionen (Kauf von Ware, PKW, Büroausstattung, etc.) und geringe Umsätze haben, weil in dieser Phase des Betriebes regelmäßig ein Vorsteuerüberhang (Erstattungsanspruch ggü. dem Finanzamt) besteht, der dann nicht vom Finanzamt ausgezahlt wird.
Bitte sprechen Sie mich an, ob die Kleinunterschaft für Sie tatsächlich einen wirtschaftlichen Vorteil bedeuted.
Der Kleinunternehmer ist übrigens nicht identisch mit dem Kleingewerbetreibenden.