Zum 01.01.2009 war ein neues Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz in Kraft getreten. Derzeit prüft der Bundesfinanzhof (BFH) die Verfassungsmäßigkeit der Neuerungen im Erbschaftsteuerrecht.
Es geht hierbei um folgende Streitfragen:
- Ist die beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II (Geschwister, Neffen, Nichten) mit Personen der Steuerklasse III (fremde Dritte) ab 2009 verfassungsgemäß?
- Verstoßen bestimmte Vorschriften des Erbschaftsteuergesetzes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, weil durch die bloße Wahl bestimmter Gestaltungen (z.B. gewerblich geprägte
Personengesellschaft, Gewerbebetrieb, Kapitalgesellschaft) eine Steuerfreiheit des Erwerbs von Vermögen erreicht werden kann?
Sollte der BFH die Verfassungsmäßigkeit dieser Neuerungen des Erbschaftsteuergesetzes bejahen, würde das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung in dieser Sache treffen müssen.